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Vorschriften

Verantwortung für Unternehmer:innen

„Wer ein Unternehmen führt, steht schon mit einem halben Bein im Gefängnis.” Vielleicht haben Sie Aussagen wie diese auch schon einmal gehört.

 

Was sich zunächst wie reine „Panikmache“ anhört, ist nicht ganz verkehrt. Denn Unternehmer:innen sowie Entscheider:innen in Betrieben sind verantwortlich für Ihr Handeln – aber eben auch für unterlassenes Handeln.

Das regelmäßige Überprüfen des ordnungsgemäßen Betriebs von Geräten, Maschinen und Anlagen gehört zu den wichtigen Pflichten derer, die in Unternehmen Verantwortung tragen. Viele Prüfungen dürfen jedoch nur durch speziell geschultes Personal durchgeführt werden. Und hier kommt FEYERABEND ins Spiel.

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Doch lesen Sie selbst, welche Vorschriften konkret beachtet werden müssen.

DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

Als anerkannte, vorgeschriebene und normgerechte Prüfvorgabe für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, dient die DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) hauptsächlich zur Unfallverhütung.

 

Bereits seit April 1979 sind die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 in jedem Betrieb für die Unternehmer:innen verpflichtend. Gemäß dieser Vorschrift hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin Sorge zu tragen, dass alle in seinem bzw. ihrem Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßigen Prüfungen durch eine Elektrofachkraft unterzogen werden. So soll gewährleistet werden, dass diese nach den elektrotechnischen Regeln betrieben, instandgehalten und errichtet werden oder gegebenenfalls geändert werden.

 

Die laut der Berufsgenossenschaft und Betriebssicherheitsverordnung geltenden Bestimmungen, sollen bei der Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel eines Unternehmens, nach DGUV-Vorschrift 3 (vorher BGV A3) Mängel festgestellt werden.

 

Die Prüfungen erfolgen erstmals vor der Inbetriebnahme eines elektrischen Betriebsmittels oder bei der Wiederinbetriebnahme nach Änderungen oder Instandsetzungen. Diese Prüfungen entsprechen § 5 der DGUV-Vorschrift 3.

 

Außerdem müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten, von der Gefährdungsbeurteilung vorgegebenen Zeitintervallen geprüft werden. Diese Zeitintervalle müssen so kalkuliert sein, dass etwaige Mängel frühzeitig festgestellt werden können. Die DGUV-Vorschrift 3 setzt also voraus, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sich diese in einem einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand befinden. Dieser Zustand muss bis zur nächsten Prüfung erhalten werden. Zu diesem Zweck erfolgen sogenannte Wiederholungsprüfungen.

 

Die DGUV Vorschrift 3 enthält keine genauen Prüfkriterien. Diese werden durch die DIN VDE geregelt.

DIN VDE 0701-0702 (Geräteprüfung)

Die allgemeinen Anforderungen für die Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln nach Instandsetzungen und Änderungen und die Wiederholungsprüfungen werden von der Norm DIN VDE 0701-0702 festgelegt.

 

Geprüft wird hierbei die elektrische Sicherheit der Geräte. Dies gilt für alle Geräte mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1000 V oder Gleichspannung 1500 V nach Instandsetzung, Änderung und bei Wiederholungsprüfungen. Außerdem gibt die Norm an, welche Prüfverfahren zum Nachweis der elektrischen Sicherheit angewendet werden sollen und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.

 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die laut Abschnitt 5 festgelegten Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Funktionsprüfung usw.) mit einem positiven Ergebnis ausfallen. Nur wenn jede Einzelprüfung durchgeführt und bestanden wurde, gilt die Gesamtprüfung des elektrischen Geräts als bestanden.

 

Zusätzlich zum allgemeinen Prüfprotokoll erstellen wir für Sie ein Protokoll über etwaige Mängel. Somit wird Ihnen das schnelle Beheben der aufgetretenen Mängel erleichtert. Auch eine Inventarliste wird für Sie erstellt.

 

Bei Feststellung von äußeren Mängeln oder Beschädigungen wird das Gerät als fehlerhaft gekennzeichnet. Dies hat zur Folge, dass die Prüfung abgebrochen wird. Der Betreiber wird anschließend informiert und hat die Pflicht, das fehlerhafte Gerät unverzüglich auszurangieren.

 

Da die Norm keine Anleitung vorgibt, wie die Prüfung im Detail durchzuführen ist, liegt diese Entscheidung im Ermessen der prüfenden Elektrofachkraft. Um die Norm DIN VDE 0701-0702 korrekt anwenden zu können und die Prüfergebnisse genau beurteilen zu können, ist es von äußerster Wichtigkeit, dass die Elektrofachkraft nicht nur über umfassende Fachkenntnisse verfügt, sondern sich auch in ständiger Weiterbildung befindet.

DIN VDE 0113-1 (Maschinenprüfung) / DIN EN 60204-1

Die allgemeinen Anforderungen zur Anwendung und Prüfung von elektronischen, elektrischen und programmierbaren elektronischen Ausrüstungen und Systemen werden von der Norm DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1) festgelegt.

 

Diese DIN-Norm greift auch bei elektrischen Ausrüstungen, wenn diese mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung oder bis 1500 V Gleichspannung und Nennfrequenzen bis 300 Herz betrieben werden.

 

Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Maschinen durch eine Elektrofachkraft ist gesetzlich durch die DGUV-Vorschrift 3 (vorher BGV A3) geregelt und für jede:n Unternehmer:in verpflichtend.

 

Unabhängig von der Gesetzeslage bringt die regelmäßige Prüfung von elektrischen Maschinen viele Vorteile für Unternehmer:innen mit sich. Einwandfrei funktionierende Maschinen tragen maßgeblich zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei. Außerdem können frühzeitig erkannte Defekte oder fehlerhafte Maschinen zeitnah repariert oder ersetzt werden, bevor ein Mehrkostenaufwand durch Ausfall- oder Stillstandzeiten entsteht.

DIN VDE 0105-100 (Anlagenprüfung)

Die allgemeinen Anforderungen, welche an die Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren an elektrische Anlagen gestellt werden, werden von der Norm DIN VDE 0105-100 festgelegt. Unter Einhaltung dieser Norm sind die Sicherheitsbestimmungen von elektrischen Anlagen und das sichere Arbeiten sowohl an und mit diesen, als auch in der Nähe von diesen, gewährleistet.

 

Die Norm DIN VDE 0105-100 greift nur für elektrische Anlagen der Kategorie Niederspannungsanlagen bis 1000 Volt Wechselspannung (AC) und 1500 Volt Gleichspannung (DC). Sie dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie.

 

Beispiele für elektrische Anlagen:

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  • Elektroverteilungen („Sicherungskästen“)

  • Raumbeleuchtungen

  • Steckdosen

  • Klima- und Heizungsanlagen

  • usw.

 

Der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen ist laut Errichtungsnormen der 4.1.101 DIN VDE 0105-100 zu erhalten. Die Gewährleistung dieses Zustandes ist durch die wiederkehrende Prüfung gegeben, die alle vier Jahre durchgeführt werden muss.

 

Die Prüfung soll nachweisen, dass alle Sicherheitsvorschriften, in Bezug auf die elektrische Anlage selbst und das Arbeiten mit dieser, den Errichtungsnormen entsprechen. Außerdem können etwaige Mängel frühzeitig entdeckt und behoben werden. Somit können Gefahren vermieden und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet werden.

 

Nur eine Elektrofachkraft ist befugt, Anlagenprüfungen unter der Verwendung geeigneter Prüf- und Messgeräte, durchzuführen. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt mittels eines Prüfberichts. Die Inhalte dieses Prüfberichts werden von der DIN VDE 0105-100 festgelegt.

 

Die Nicht-Umsetzbarkeit der Stichprobenregelung

 

Laut einer Anmerkung in der DIN VDE 0105-100 (zu 5.3.3.101.0.1) können Wiederholungsprüfungen, wenn der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen ohne Prüfung beurteilt werden kann, auch stichprobenartig durchgeführt werden.

 

Allerdings steht diese Anmerkung im Kontrast zu sich selbst, denn die Feststellung der Mängelfreiheit aller Anlagen kann niemals durch die Prüfung einzelner Anlagen erfolgen oder gar aussagekräftig sein. Verletzt sich ein:e Mitarbeiter:in an einer ungeprüften Anlage, weil diese Mängel aufweisen, haftet der Unternehmer bzw. die Unternehmerin auch dann, wenn Stichprobenprüfungen ergeben haben, dass die Anlage nicht fehlerhaft ist.

So nett eine Webseite auch sein mag.
Es geht nichts über ein persönliches Gespräch!

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Wir beraten Sie gerne!

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