Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen
Wartung und Prüfung von Notbeleuchtungen und Sicherheitsbeleuchtungen
DIN VDE 0100-560, DIN EN 50172 und DIN VDE V0108-100-1
Wiederkehrende Prüfung gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung nach § 14 Abs. 2. Der Arbeitsstättenverordnung und der DGUV Vorschrift 3.
Die Prüfung besteht aus Besichtigung aus Besichtigungen, Messungen und Funktionsprüfungen von Meldegeräten, Meldelampen sowie Ordnungsprüfungen.
Die regelmäßige Prüfung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung durch eine sachkundige befähigte Person ist gesetzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung, §14 Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfall Versicherung (DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)) geregelt und für jede:n Unternehmer:in verpflichtend.
Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei einem örtlichen oder vollständigen Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wirksam werden. Dis gilt auch für Einzelbatterieleuchten. Die wird unter anderem von unseren Sicherheitstechnikern für Sie sichergestellt.
Unabhängig von der Gesetzeslage bringt die regelmäßige Prüfung von Not- und Sicherheitsbeleuchtungen Vorteile mit sich. Einwandfrei funktionierende Anlagen und Systeme tragen zur Sicherheit bei. Außerdem können defekte Not- und Sicherheitsbeleuchtungen repariert oder ersetzt werden.