Prüfung von Leitern und Tritten
Prüfung von Leitern und Tritte
DIN EN 131 / 14183, DIN EN 4567, DIN EN 14094
Wiederkehrende Prüfung gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, §14 Abs. 2 und der DGUV Vorschrift 3. Die Prüfung besteht aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen sowie Ordnungsprüfungen.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine sachkundige befähigte Person ist gesetzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung, §14 Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfall Versicherung (DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)) geregelt und für jede:n Unternehmer:in verpflichtend.
Die regelmäßige Prüfung bringt unabhängig von der Gesetzeslage Vorteile für Unternehmer:innen mit sich. Einwandfrei funktionierende Leitern und Tritte tragen maßgeblich zur Sicherheit bei. Erkannte Mängel können somit zeitnah repariert oder ersetzt werden.