Prüfung kraftbetätigter
Türen und Tore
Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
EN 16005:2012
Wiederkehrende Prüfung gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.7), der Unfallverhütungsvorschriften der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (EN 16005:2012) und der allgemeinen Versicherungspflicht.
Die Prüfung besteht aus Besichtigungen, Messungen und Funktionsprüfungen sowie Ordnungsprüfungen.
Die regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren durch eine sachkundige befähigte Person ist gesetzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung, §14 Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfall Versicherung (DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)) geregelt und für jede:n Unternehmer:in verpflichtend.
Unabhängig von der Gesetzeslage bringt die regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren Vorteile mit sich. Einwandfrei funktionierende Türen und Tore tragen zur Sicherheit bei. Außerdem können frühzeitig erkannte Defekte repariert oder ersetzt werden.