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Prüfung von Beleuchtungen

Prüfung von Beleuchtung in Arbeitsstätten

DIN EN 12464-1:2003

Wiederkehrende Prüfung gemäß den Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen, der Unfallverhütungsvorschriften der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (EN 16005:2012) und der allgemeinen Versicherungspflicht.

 

Die Prüfung besteht aus Besichtigungen, Messungen und Funktionsprüfungen sowie Ordnungsprüfungen.

Die regelmäßige Prüfung der Beleuchtung von Arbeitsstätten durch eine sachkundige befähigte Person ist gesetzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung, §14 Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfall Versicherung (DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)) geregelt und für jede:n Unternehmer:in verpflichtend.

Unabhängig von der Gesetzeslage bringt die regelmäßige Prüfung Vorteile für Unternehmer:innen mit sich. Es ist von äußerster Wichtigkeit, die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz zu erhalten, denn Sie ermöglicht es Ihren Angestellten, ihre Sehaufgaben optimal durchzuführen und auch ihre Sicherheit zu gewährleisten. Außerdem können Mängel repariert oder ersetzt werden.

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