Prüfung von elektrischen Anlagen
Prüfung von elektrischen Anlagen
DIN VDE 0105-100
Die regelmäßige Durchführung der Prüfungen von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105-100 muss durch eine, durch die TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) befähigte Elektrofachkraft erfolgen. Als fester Bestandteil der DGUV-Vorschrift 3 (vorher BGV A3) ist dies durch den Gesetzgeber geregelt.
Eine regelmäßige und fachgerechte Prüfung elektrischer Verteiler dämmt potenzielle Gefahren für Mitarbeiter stark ein. Ausfall- oder gar Stillstandzeiten durch schadhafte Maschinen, können umfassend vermieden werden.
Ablauf der Anlagenprüfung bei FEYERABEND
Die Prüfung von elektrischen Anlagen setzt sich aus diversen Einzelprüfungen zusammen:
Besichtigung
Die Sichtprüfung beschäftigt sich mit der Feststellung äußerlich sichtbarer Mängel oder Beschädigungen.
Messung
Anschließend an die Sichtprüfung wird die Messung mit Hilfe eines Messgeräts durchgeführt. Gemessen werden die physikalischen Daten der Anlage wie etwa Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand oder die Erdungs- und Schutzleiterwiderstände.
Funktionsprüfung
Schutzeinrichtungen, Überwachungseinrichtungen und Andere, erfolgen mittels Funktionsprüfung (z.B. FI-Test (RCD)).
Auswertung, Beurteilung, Dokumentation
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Teilprüfungen mit einem positiven Ergebnis ausfallen. Nur wenn jede Einzelprüfung durchgeführt und bestanden wurde, gilt die Gesamtprüfung der elektrischen Anlage als bestanden.