Prüfung von BWS
Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS)
DIN EN ISO 13855
Wiederkehrende Prüfung gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung § 14 Abs. 2 und der DGUV-Vorschrift 3.
Die Prüfung besteht aus Besichtigungen, Messungen und Funktionsprüfungen sowie die Prüfung der Schutzeinrichtungen. Auch Eingriffsgeschwindigkeiten und Nachlaufzeiten sind zu beachten.
Die regelmäßige Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) wie zum Beispiel Lichtschranken, Lichtvorhänge oder Laserscanner durch eine Elektrofachkraft ist gesetzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung, §14 Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfall Versicherung (DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)) geregelt und für jede:n Unternehmer:in verpflichtend.
Die Maschinenrichtlinie MRL/2006/42/EG und die Normen DIN EN ISO 12100 Risikobeurteilung und DIN EN ISO 13849-1 Sicherheitsfunktionen spielen eine wesentliche Rolle für die Prüfung von BWS.
Unabhängig von der Gesetzeslage bringt die regelmäßige Prüfung von BWS viele Vorteile mit sich. Defekte können zeitnah repariert oder ersetzt werden.