Prüfung von elektrischen Geräten
Prüfung von elektrischen Geräten
DIN VDE 0701-0702
Die fachgerechten Prüfungen aller vorhandenen Geräte und Betriebsmittel – egal ob ortsfest oder ortsveränderlich – sind durch die DGUV-Vorschrift 3 (vorher BGV A3) geregelt und für Betriebe jeglicher Art verpflichtend. Geprüft wird hierbei die elektrische Sicherheit der Geräte.
Die Durchführung sowie die Dokumentation der Prüfung müssen durch eine TRBS-befähigte Person erfolgen. Die allgemeinen Anforderungen der Prüfungen und die dadurch gegebenen Sicherheitsstandards dieser Geräte sind in der Norm DIN VDE 0701-0702 festgelegt.
Die von FEYERABEND durchgeführten Prüfungen sind garantiert fachgerecht und rechtssicher nach DGUV Vorschrift 3!
Die Wiederholungsprüfung
Unfälle und Ausfallzeiten durch und von elektrischen Geräten können durch Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen hervorgerufen werden.
Diesen Umständen können Sie vorbeugend entgegenwirken, indem Sie Ihre elektrischen Geräte einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung nach DGUV-Vorschrift 3 unterziehen. Nur durch eine fachgerechte Instandhaltung können die Funktionalität und Sicherheit der Elektrogeräte gewährleistet werden.
Durch verschiedene Umgebungsfaktoren werden elektrische Geräte täglich verschiedenen Beanspruchungen ausgesetzt, welche ihre Sicherheit beeinträchtigen können. Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen werden etwaige Mängel aufgezeigt, die durch Benutzung entstehen können. Nur durch die Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 kann den elektrischen Geräten ein sicherheitstechnisch einwandfreier Zustand zugewiesen werden.
Ablauf der Geräteprüfung bei FEYERABEND
Die Prüfung setzt sich aus mehreren Einzelprüfungen zusammen:
Sichtprüfung
Die Sichtprüfung beschäftigt sich mit der Feststellung äußerlich sichtbarer Mängel oder Beschädigungen. Außerdem kann festgestellt werden, ob das Gerät für seinen bisherigen Einsatzort überhaupt geeignet ist. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob und wie gut das Gerät isoliert ist. Überprüft werden auch der allgemeine Zustand, die Zugentlastung sowie der Biegeschutz der Anschlussleitung.
Bei Feststellung von äußeren Mängeln oder Beschädigungen wird das Gerät als fehlerhaft gekennzeichnet. Dies hat zur Folge, dass die Prüfung abgebrochen wird. Der Betreiber wird anschließend informiert und hat die Pflicht, das fehlerhafte Gerät unverzüglich auszurangieren.
Messung
Anschließend an die Sichtprüfung wird die Messung mit Hilfe eines Messgeräts durchgeführt. Abhängig von der Schutzklasse werden hierbei der Widerstand des Schutzleiters (um den ordnungsgemäßen Zustand der Isolierungen nachzuweisen), der Isolationswiderstand (dabei wird geprüft, ob die zu prüfenden Betriebsmittel mit elektrisch zu betätigenden Schaltelementen ausgestattet sind) sowie die Ableitströme gemessen. Außerdem wird der Berührungsstrom bei der Prüfung elektrischer Geräte gemessen.
Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung – auch Erprobung genannt – erfolgt im Anschluss, sofern diese erforderlich ist. Hierbei wird getestet, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert.
Auswertung, Beurteilung, Protokoll
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Teilprüfungen mit einem positiven Ergebnis ausfallen. Nur wenn jede Einzelprüfung durchgeführt und bestanden wurde, gilt die Gesamtprüfung des elektrischen Geräts als bestanden.