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Prüfung von
E-Ladestationen

Prüfen von Ladesäulen zur E-Mobilität

Bei der Prüfung an Ladestationen, Ladekabeln und den zugehörigen elektrischen Anlageteilen sollen Mängel und potenzielle Gefahren erkannt und behoben werden.

 

Eine E-Ladestation – also eine Stromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge – gilt als elektrisches Betriebsmittel.

 

Überprüfbare Komponenten einer Ladestation sind alle Steckvorrichtung, die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), der Leitungsschutz sowie der Leistungsschalter und die Sicherheitskommunikationseinrichtung (PWM).

 

Die Erst- als auch alle Wiederholungsprüfungen müssen von Elektrofachkräften mit nachweislichen Kenntnissen durchgeführt werden. Die Prüfung besteht aus der Besichtigung, Messungen und einer Erprobung bezüglich der Anforderungen der IEC 60364.

 

Geprüft werden auch die technische Dokumentation und die Einhaltung der herstellerspezifischen Betriebsmittelnormen.

 

Warum die Ladesäule prüfen?

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Alle Ladestationen und Ladekabel unterliegen durch die regelmäßige Benutzung sowie durch die Umwelteinflüsse einer erhöhten Abnutzung und altern schneller. Dies kann zu technischen Mängeln führen und damit die Sicherheit der Nutzer gefährden.

Zu prüfen ist der Zustand der Ladeinfrastruktur und deren elektrischen Anlageteile bezüglich:

 

  • Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit

  • Ordnungsgemäßer und sicherheitstechnischer Zustand

  • Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Schutz gegen thermische Auswirkungen

  • Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung
  • Energieeinsparung

  • Sicherstellung der Informationsübertragung

 

Der Gesetzgeber fordert die normgerechte Prüfung von Ladeinfrastruktur für Elektrostraßenfahrzeuge und den dazugehörigen Teil der elektrischen Anlage.
 

Normen sind die DIN VDE-0105-100 für wiederkehrende Prüfungen.
 

Die notwendigen Prüfungen werden mit einem Adapter zur Fahrzeugsimulation (CP) nach VDE 0122-1 (DIN EN 61851-1) durchgeführt.

 

Messen

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  • Messungen nach DIN VDE 0100-600 vor der Inbetriebnahme / Erstprüfung.

  • Messungen nach DIN VDE 0105-100 bei wiederkehrenden Prüfungen im Betrieb.

  • Ladekabel werden nach DIN VDE 0701-0702 geprüft und mittels Prüfadapter für Ladekabel.

 

Fristen

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Soweit keine Prüffristen durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben sind, schlagen wir Prüffristen vor.

Die wiederkehrende Prüfung sollte bei E-Ladestationen mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

So nett eine Webseite auch sein mag.
Es geht nichts über ein persönliches Gespräch!

Sie interessieren sich für die Prüfung von E-Ladegeräten?

Wir beraten Sie gerne!

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